Zur Kundendienstanforderung oder Anfragen senden Sie uns bitte eine E-Mail oder eine Briefwurfsendung. Hinweis: die Notdienstleistung und die Faxnummer existieren aus Fachkräftemangel nicht mehr! Vielen herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Betreff: Inspektion und Wartung (I.+W.) an ihren Gasheizgeräte!
Viele Hauseigentümer und Betreiber, mit Gas-Anlagen und Gasheizanlagen, im Großraum Stuttgart kennen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Inspektions- und Wartungspflicht nicht. Dabei sind wichtige Maßnahmen sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat der Betreiber (Benützer der Anlage) die Sorgfaltspflicht alle 12 Monate eine Inspektion und Wartung schriftlich (z.B. per Rechnung) nachzuweisen.
Geschieht das nicht, erlischt u. U. der Versicherungsschutz.
Der Wartungsintervall, alle 2 Jahre ist eindeutig zu lang. Bedenken Sie, dass Ihre Heizung während dem Betrieb steht`s verschleißt und dadurch undicht werden kann.
Hierbei kann eine Gefahr für Leib und Leben entstehen!
Die Verschmutzung sowie die Energiekosten steigen dadurch stark bis ins unendliche. Dies führt dazu, dass Geräte schneller altern und deshalb früher ausgetauscht werden müssen.
Bitte, informieren Sie auch Ihren Eigentümer, dem Sie eine jährliche Nachweispflicht auf Verlangen nachweisen müssen.
Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt, die Inspektion und Wartung jährlich durchführen zu lassen.